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Allgemeine Verkaufs- , Liefer- und Zahlungsbedingungen ADITIVA CONCEPTS AG
1. Verbindlichkeit unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Von den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Abreden zwischen dem Besteller und uns bleiben vorbehalten und gehen den allgemeinen Bedingungen vor.
2. Angebote
Unsere Angebote sind, sofern nicht abweichende Angaben im Angebot selbst gemacht werden, auf 2 Monate befristet. Von uns ausgearbeitete Produkte, Muster, etc., bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen weder vervielfältigt noch Dritte zugänglich gemacht werden. Sie sind ebenso wie unsere Angebote vertraulich zu behandeln. Bleibt eine ent- sprechende Bestellung aus, sind wir berechtigt, diese Unterlagen zurückzuverlangen.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto, einschliesslich Verpackung und exkl. MWSt. Die MWSt wird offen ausgewiesen.
4. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind netto zahlbar innert 30 Tagen ab Faktura Datum. Bei Nichteinhalten dieser Frist sind wir berechtigt, ohne Mahnung einen Verzugszins zu verlangen, welcher sich nach den üblichen Zinssätzen richtet, jedoch mindestens 5% p.a. beträgt. Diesen Zins können wir auch bei nicht fristgerechter Abnahme bestellter Waren verrechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Eintragung des Eigentums-vorbehaltes im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Besteller hat während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes alle Massnahmen zu treffen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
6. Abrufaufträge
Auf Abruf in Auftrag gegebene Waren sind innerhalb eines Jahres, vom Tag unserer Auftragsbestätigung an gerechnet, abzunehmen. Für nicht fristgemäss abgenommene Waren sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, Vorauszahlungen des Fakturabetrages zu verlangen und darüber hinaus die durch Lagerung entstandenen Kosten in der Höhe von mindestens 1% des Wertes der nicht abgenommenen Ware pro Monat zu verrechnen. Das gleiche gilt sinngemäss bei jedem Annahme-verzug des Bestellers.
7. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit Abschluss des Vertrages, jedoch nicht vor Beibringung der vor Besteller zu beschaffende Unterlagen. Die Lieferfristen, um deren pünktliche Einhaltung wir uns bemühen, werden von uns nach bestem Ermessen festgesetzt. Kommt es aus Gründen, die wir nicht verschuldet haben, zur Überschreitung einer Lieferfrist, so ist der Besteller nicht berechtigt, seine Bestellung zu annullieren. Im Weiteren bestehen in keinem Fall Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die aus Lieferverzögerungen oder aus einer unmöglichen oder nachträglich unmöglich gewordenen Lieferung erwachsen. Mehrlieferungen oder Minderliefe-rungen von bis zu 10% der Bestellmengengelten als vertragsgemässe Erfüllung.
8. Annullation
Erteilte Aufträge können nur mit unserer Zustimmung annulliert werden. Der Besteller verpflichtet sich, im Falle (eines von uns genehmigte) Rücktritts vom Vertrag die uns effektiv entstandenen Kosten zu übernehmen.
9. Versand
Alle Sendungen werden von uns ordnungsgemäss verpackt.
10. Garantie/Mängelrüge/Selbstverantwortlichkeit des Bestellers
Wir garantieren für die konforme Ausführung unserer Produktemit den Weisungen/Anleitungen des Bestellers (Muster und sonstige Vorgaben des Bestellers, die wir zu befolgen haben). Sind diese Weisungen/Anleitungen des Bestellers fehlerhaft, so ist der Besteller für daraus resultierende Mängel selbst verantwortlich und es besteht keine Mängelhaftung unsererseits. Dies gilt auch dann, wenn den Besteller an der Fehlerhaftigkeit seiner Vorgaben kein Verschulden trifft. Im Übrigen besteht generell und in jedem Fall keine Mängelhaftung unsererseits, wenn der Besteller einen Mangel selbstverursacht hat oder die Mangelursache sonst seiner Risikosphäre zuzurechnen ist, wobei auch in diesen Fällen nicht auf ein Verschulden des Bestellers ankommt. Eine Prüfungs- und Abmahnungspflicht unsererseits hinsichtlich der Vorgabe des Bestellers besteht nicht. Bei nachgewiesenen Materialfehlern oder unsachgemässer Produktionsfehlern leisten wir eine Garantie, welche sich nach unserer Wahl lauf die Behebung des Mangels, den Ersatz der mangelhaften Menge oder auf die Rückvergütung des entsprechenden Warenwertes beschränkt. Diese Garantie wird während 3 Monaten, vom Tage der Ablieferung an gerechnet, gewährt. Der Besteller hat die Ware nach Erhalt sofort zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich zu rügen. Entdeckt er während der laufenden, dreimonatigen Garantiezeit versteckte Mängel, so hat er auch diese unverzüglich zu rügen. Nach Ablauf von 3 Monaten seit Ablieferung der Ware gewähren wie keinerlei Garantie mehr.
11. Ausschluss weiterer Haftungen unsererseits
Alle Fälle von Vertragsverletzungen durch uns und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund solche gestellt werden, sind in diese Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Vertrages, Rücktritt vom Vertrag oder Ersatzvornahme auf unsere Kosten ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Mangelschäden oder von Mangelfolgeschäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie insbesondere Nacharbeitskosten, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn und dergleichen, oder auf Ersatz von andere mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, und es bestehen auch keinerlei Ansprüche auf Ersatz von Drittschäden. Der Ausschluss der Haftung auf Schadenersatz gilt nicht nur für jede vertragliche Haftung unsererseits (einschliesslich der vorvertraglichen Haftung), sondern auch für jede ausservertragliche Haftung auf unserer Seite (Art. 41 OR; einschliesslich der Geschäftsherrenhaftung nach Art. 55 OR) sowie für jede andere Haftung von uns aus sonstigen Rechtstiteln. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit unserer Hilfspersonen (unsere Hilfspersonenhaftung wird vollumfänglich weg bedungen). Der Ausschluss der Haftung auf Schadenersatz gilt allerdings nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht. Wir schulden keinerlei Verzugs-, Konventionalstrafen und dergleichen.
12. Patente, Urheberrecht
Der Besteller verpflichtet sich, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen Schutz- und Urheberrechtsverletzung ergeben können, zu befreien und uns vollumfänglich schadlos zu halten.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug/ZG. Zuständig ist der ordentliche Richter.
Das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Besteller untersteht in allen Teilen schweizerischem Recht, insbesondere dem schweizerischen Obligationenrecht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und des Haager Kaufrechtsübereinkommens vom 15. Juni 1955.
Oktober 2017